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   OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06   

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https://dejure.org/2007,2184
OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06 (https://dejure.org/2007,2184)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24.05.2007 - 5 U 38/06 (https://dejure.org/2007,2184)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 5 U 38/06 (https://dejure.org/2007,2184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines gewährten Darlehens zur Finanzierung einer Kapitalanlage; Konstruktion einer Fondsfinanzierung mit einer (anteiligen) Haftung des Gesellschafters; Vertretung eines Treuhänders in seiner Eigenschaft als Gesellschafter-Geschäftsführer der Gesellschaft ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Darlehensbeziehung zwischen Bank und Anleger bei Darlehen an die (Immobilien-)Fonds-GbR trotz Sicherung und Tilgung durch den Anleger

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    HGB §§ 128, 130
    Haftung der Anleger gegenüber der finanzierenden Bank bei Kreditfinanzierung eines geschlossenen Immobilienfonds

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Über Treuhänder zu einem Immobilienfonds beigetretene Anleger haben regelmäßig keine Ansprüche gegen die den Fonds finanzierende Bank

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung eines Anlegers über eine Treuhänderin an einer Immobilien-GbR; Treuhänderin ist bei Abschluss des Darlehensvertrages nicht Vertreter des Anlegers, sondern der Immobilien-GbR

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2258
  • WM 2007, 1516
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Oldenburg, 08.12.2005 - 14 U 65/05

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Darlehensraten und Zinsen; Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Diese Frage, die im vorliegenden Fall zwar nicht wegen der nur an die Gesellschaft geleisteten Zinsen eine Rolle spielt, wohl aber wegen der an die Beklagten abgetretenen Ansprüche aus der Lebensversicherung, wird im Übrigen weder in der dem Beschluss des BGH zugrunde liegenden Entscheidung des OLG Oldenburg (Urteil vom 8.12.2006, 14 U 65/05, OLGR Oldenburg 2006, 187 f) noch in dem genannten Urteil des OLG Karlsruhe angesprochen, vom OLG München a.a.O. nur knapp mit Hinweis darauf verneint, dass die Treugeber als Innengesellschafter der akzessorischen Haftung analog den §§ 128 ff HGB nicht unterliegen würden.
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Selbst eine etwaige Unwirksamkeit des gesellschaftsrechtlichen Bandes zwischen Treugeber und Treuhänder führt zugunsten des Klägers insoweit nicht weiter, weil die Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft - deren Sonderfall die Unterbeteiligung darstellt - anerkannt ist (BGH NJW 2005, 1784; MüKo zum HGB/Karsten Schmidt, aaO, § 230 Rn. 128 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen, vgl. auch Rn. 229; für die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft auf die vollzogene Unterbeteiligung auch Horn in Heymann, HGB, 2. A. 1996, § 230 Rn. 68).
  • BGH, 17.04.2007 - XI ZR 9/06

    Auslegung eines Darlehensvertrages hinsichtlich der Person des Darlehensnehmers

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Zwar ergibt sich aus dem von dem Kläger vorgelegten Beschluss des BGH vom 17.04.2007 (XI ZR 9/06), der sich nach Darstellung des Klägers mit dem X-Fonds befassen soll, dass auch der Bundesgerichtshof von einem Abschluss der Darlehensverträge allein mit der GbR und nicht mit den einzelnen Anlegern ausgeht.
  • OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05

    Zulässigkeit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht vor Ausschöpfung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Das entspricht der vorstehend dargelegten Auffassung des Senats und steht in Übereinstimmung auch mit den Urteilen des OLG Karlsruhe (vom 10.11.2005, 19 U 19/05) und des OLG München (vom 17.04.2007, 5 U 3615/06).
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Insoweit wird zwar weiter zu bedenken sein, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Anwendung der §§ 171, 172 BGB nicht ausgeschlossen ist (vgl. BGH WM 2006, 1060 ff.), erst recht nicht in einem Fall wie dem vorliegenden, wo es nicht um ein verbundenes Geschäft geht, weil der Kläger keinen gesonderten Darlehensvertrag abgeschlossen hat.
  • OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 168/05

    Gerichtlicher Sachverständiger: Haftungsausschluss wegen eines unrichtigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Der Treuhänder konnte hier in seiner Eigenschaft als Gesellschafter-Geschäftsführer die Gesellschaft ohne Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei Abschluss der Darlehensverträge wirksam vertreten (vgl. BGH WM 2006, 1673 ff. und Senat, Urteil vom 22. März 2007, 5 U 168/05, S. 13 f.).
  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 385/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    - Ohnehin werde das bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsbegehren nunmehr vorrangig auf § 3 Abs. 1 HWiG gestützt, weil bei einer derartigen Rückabwicklung keine Steuervorteile zu berücksichtigen seien (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02).
  • BGH, 23.06.2003 - II ZR 46/02

    Rechtsstellung eines Treuhänders in einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Diese eine "Unterbeteiligung" darstellende Konstruktion ist im Rahmen privatautonomer Vertragsgestaltung grundsätzlich zulässig (BGH NJW 1953, 1548, 1559; BGH NJW 1997, 2627; BGH NJW 1994, 2886, 2887; BGH NJW-RR 2003, 1392, 1393).
  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Der Treuhänder konnte hier in seiner Eigenschaft als Gesellschafter-Geschäftsführer die Gesellschaft ohne Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bei Abschluss der Darlehensverträge wirksam vertreten (vgl. BGH WM 2006, 1673 ff. und Senat, Urteil vom 22. März 2007, 5 U 168/05, S. 13 f.).
  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06
    Sie muss ihm dabei zur sinnlichen Wahrnehmung unmittelbar zugänglich gemacht werden, wobei nicht notwendig ist, dass der Vertragspartner die ihm vorgelegte Urkunde tatsächlich auch einsieht (BGH a. a. O.; vgl. grundsätzlich bereits BGH WM 1987, 1426 ff. und Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Aufl. 2007, § 172 Rn. 3).
  • BGH, 08.05.2006 - II ZR 123/05

    Rechtsnatur der Tätigkeit eines Treuhandgesellschafters; Begriff des

  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 179/66

    Unterbeteiligung an OHG-Anteil

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

  • BGH, 13.06.1994 - II ZR 259/92

    Rechtliche Einordnung der Beteiligung eines Dritten an Gesellschaftsanteilen

  • BGH, 13.05.1953 - II ZR 157/52

    Treuhänderische Beteiligung an Kommanditgesellschaft

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    bb) Sie beruft sich jedoch unter Hinweis auf das auch vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig (WM 2007, 1516) darauf, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sei eine persönliche Haftung des Beklagten für die Darlehensverbindlichkeit der GbR zu bejahen, weil er nach dem Inhalt des Beteiligungs-Gesellschaftsvertrages im Innenverhältnis als Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten habe behandelt werden sollen.

    Dagegen vertritt ein anderer Teil des Schrifttums die Auffassung, dass sich ein Treugeber, der erkennbar gesellschafts- und organisationsrechtlich in die Personengesellschaft eingebunden ist, konsequenterweise auch haftungsrechtlich wie ein "echter" Gesellschafter behandeln lassen muss (Staub/Ulmer, Großkomm. HGB 4. Aufl. § 105 Rdn. 102 und § 106 Rdn. 17, für die OHG bzw. KG; Schiemann, Festschrift Zöllner, 1998, Bd. I, S. 503, 511; wohl auch Kübler, Gesellschaftsrecht, S. 290; ähnlich Zacher DStR 1996, 1813, 1817 f., der allerdings nur eine unmittelbare Einlagenhaftung des Treugebers für möglich hält; vgl. auch Medicus EWiR 2008, 277, 278).

  • OLG Schleswig, 30.10.2008 - 5 U 66/08

    Keine Haftung des atypisch stillen Gesellschafters einer KG im Außenverhältnis

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24.5.2007 (Az. 5 U 38/06, WM 2007, 1516 -1520) im Fall der "Unterbeteiligung" eines Anlegers (über einen Treuhänder) an einer Immobilienfonds-GbR eine akzessorische Außenhaftung analog §§ 128 ff. HGB angenommen hat, ist der Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 34/06
    Der weiter gehenden Konstruktion einer Außenhaftung für Treuhandfälle ( OLG Schleswig WM 2007, 1516) folgt der Senat nicht.

    Da die Klägerin von dem Beklagten auch aus dem Gesichtspunkt der gesellschaftsrechtlichen Haftung gem. § 128 HGB analog (vgl. oben 1 b) die Stellung dieser Sicherheit nicht verlangen kann, stellt das Rückgewährverlangen des Beklagten auch nicht einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) dar (a.A. OLG Schleswig, WM 2007, 1516).

  • OLG Frankfurt, 21.10.2009 - 23 U 71/09

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einem Immobilienfonds zu

    Entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 24.5.2007, Az. 5 U 38/06) rechtfertigt allein die interne Einräumung von Gesellschafterrechten keine Durchgriffshaftung im Außenverhältnis.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2012 - 23 U 190/11

    Wirtschaftliche Beteiligung an fehlerhafter Gesellschaft (Immobilienfonds)

    Entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 24.5.2007, 5 U 38/06) rechtfertigt allein die interne Einräumung von Gesellschafterrechten keine Durchgriffshaftung im Außenverhältnis.
  • OLG Frankfurt, 27.09.2010 - 23 U 14/10

    Finanzierte Kapitalanlage:  Wirksamkeit eines Darlehensvertrages; persönliche

    Entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 24.5.2007, Az. 5 U 38/06) rechtfertigt allein die interne Einräumung von Gesellschafterrechten keine Durchgriffshaftung im Außenverhältnis.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2009 - 23 U 31/08

    Bereicherungsanspruch: Darlehensnehmereigenschaft des Anlegers einer Fonds-GbR;

    Entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 24.5.2007, Az. 5 U 38/06) rechtfertigt allein die interne Einräumung von Gesellschafterrechten keine Durchgriffshaftung im Außenverhältnis.
  • OLG Frankfurt, 20.09.2010 - 23 U 266/09

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR zu

    Entgegen der Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 24.5.2007, Az. 5 U 38/06) rechtfertigt allein die interne Einräumung von Gesellschafterrechten keine Durchgriffshaftung im Außenverhältnis.
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